Barrierefreiheit - Accessibility Seminar

Digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen ist ein wichtiger Bestandteil der User Experience. Sie ist essentiell, damit alle Menschen unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen digitale Produkte bedienen können.


EU-weit gibt es für öffentliche Einrichtungen seit 2019 gesetzliche Regeln (EU Richtlinie 2016/2102) zur Barrierefreiheit von Angeboten.


Mit dem European Accessibility Act (EAA) gelten diese Regeln ab Juni 2025 auch für den B2C Bereich. Websites, auf denen Verbrauchergeschäfte angebahnt und/oder abschlossen werden können, sind vom EAA erfasst.

Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit - Accessibility Seminar

Die EU Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Im Oktober 2016 wurde eine EU Richtlinie zum Thema barrierefreies Web von öffentlichen Institutionen verabschiedet. Diese sieht eine Harmonisierung unterschiedlicher europäischer Regelungen vor.


Die Richtlinie wurde 2019/2020 in nationales Recht übergeführt. In Österreich geschah dies mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und in unterschiedlichen Landesgesetzen der Bundesländer. In Deutschland wird die gesetzliche Regelung bundesweit über die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und in den Bundesländern über Landesverordnungen zur barrierefreien Informationstechnik abgebildet.

Grundsätzlich sind EU-weit öffentliche Einrichtungen von Staaten, Bundes-Ländern und Gemeinden verpflichtet die Bestimmungen der WCAG 2.1 auf Level AA einzuhalten.


European Accessibility Act (EAA)

Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet eine Vielzahl der europäischen Unternehmen, digitale Barrierefreiheit bis 2025 umzusetzen. Insbesondere Unternehmen des B2C Bereichs sind vom EAA betroffen.


Produkte und Services, die darin erfasst sind z.B.:

  • E-Commerce
  • E-Books
  • Apps
  • Online Banking
  • Ticketautomaten und Geldautomaten
  • Bezahlterminals: z.B. Selbstbedienungskassa
  • TV Equipment, Unterhaltungselektronik
  • Services im Bereich Passagiertransport: Luft, Wasser, Schiene, Bus
  • Smartphone-Betriebssysteme, Smartphone-Hardware
  • Computersysteme einschließlich Hardware

Grundlage für die Umsetzung stellt die Europäische Norm EN 301 549 dar.

Die EAA wird in den National-Staaten der EU in nationales Recht überführt. In Deutschland geschieht das im Rahmen des "Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)", in Österreich mit dem "Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)".

Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen - also z.B. Anbieten nicht barriererfreier Produkte und Services können zu Geldstrafen bis 80.000 € führen. Weiters kann die jeweilig zuständige Behörde, Unternehmen dazu auffordern, Produkte entprechend zu adaptieren oder diese im Falle einer Unterlassung vom Markt zu nehmen.



Ziele der Schulung

Was muss bei der Umsetzung von Webangeboten, angebotenen Medieninhalten, mobilen Angeboten inklusive Apps konkret beachtet werden, um den gesetzlichen Ansprüchen zur Barrierefreiheit gerecht zu werden?


Es werden im Besonderen die Anforderungen des EAA, basierend auf der NORM EN 301 549, sowie der EU Richtlinie 2016/2102 im Detail geschult.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen des barrierfreien Designs. An Hand vieler praktischer Beispiele werden die Richtlinien und Ihre Umsetzung erläutert.

Auf konkrete Fragestellung der Teilnehmer kann im Rahmen der Schulung eingegangen werden.


Unsere Accessibility Schulung zeigt, wie Sie rasch zu einer barrierefreien Website oder App nach WCAG 2.1/WCAG 2.2 gelangen

Die Schulungsteilnehmer sind nach Abschluss des Trainings in der Lage Websites oder Apps selbständig hinsichtlich Accessibility zu überprüfen und Lösungen für häufige Accessibility Defekte umzusetzen.

Die Schulungsteilnehmer lernen den Einsatz von Evaluierungstools wie Screanreader, Analysetools kennen.

Die Teilnehmer kennen nach der Schulung die Bedürfnisse unterschiedlicher Usertypen, sowie die gesetzlichen Anforderungen für diese Zielgruppen.

Vorwissen

Diese Schulung richtet sich an Teilnehmer, die wenig bis mittleres Wissen über den Accessibility Bereich haben.

Zielgruppe

  • Web Manager
  • Web Entwickler
  • Verantwortliche in IT-Projekten
  • QM-Personal
  • Online Redakteure
  • App Entwickler
  • Stakeholder von Web- oder App-Projekten
  • Consultants in Web Agenturen
  • Gleichbehandlungsbeauftragte bei Ländern, Gemeinden, Behörden

Inhalte

  • Definition Usability & Barrierefreiheit (Accessibility)
  • EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit
  • Gesetzliche Vorgaben für Österreich & Deutschland (BITV)
  • Web Content Accessibility Guidelines 2.1 / 2.2
    • Konformitätslevel
    • Prioritätsstufen
    • praktische Umsetzung der Richtlinien
    • Einsatz von Checklisten zur Prüfung & Dokumentation
  • Weitere Prüfkriterien nach der Norm EN 301 549
  • Die häufigsten Mängel auf Websites und wie man diese erkennt
  • Die häufigsten Mängel auf mobilen Website Versionen
  • Die häufigsten Mängel bei mobilen Apps
  • Wie können automatisierte Tools zur Kontrolle der Barrierefreiheit eingesetzt werden?
  • Wie können mobile Websites überprüft werden?
  • Mit welchen Tools werden Apps geprüft?
  • PDF Dateien prüfen
  • Ausgabesysteme
    • Wie erlebt ein sehschwacher oder blinder Benutzer eine Website?
    • Braille Lesegerät
    • Screenreeader (Sprachausgabesysteme) für Desktop und Handy
    • Bildschirmvergrößerungssoftware
  • Accessibility-Tests mit sehbehinderten Benutzern - Best Practice Empfehlungen
  • Umsetzungsempfehlungen zur Erreichung der unterschiedlichen Konformitätsstufen
  • Fragen & Diskussion

Preis

558,- €, exkl. USt. (Frühbucher bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn)

620,- €, exkl. USt. (Standardpreis)

Termine und Ort

Momentan führen wir diese Schulung ausschließlich als Online Webinar durch.



28. Mai 2024, 9:00-16:30 Uhr - Online Kurs




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Teilnahmebedingungen und Seminarbeitrag

Schriftliche Anmeldung per Post, Fax oder Email. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen.


Frühbucher-Rabatt: Buchen Sie mindestens 1 Monat vorher Ihren Seminarplatz und sparen Sie 10% des Seminarpreises! (Anm.: Der Frühbucherrabatt ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.)

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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine kostenfreie Stornierung nur bis 1 Monat vor Seminartermin möglich ist. Danach verrechnen wir 50 % des Seminarbetrags. Bei Stornierung ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nichtbesuchen des Trainings müssen wir den gesamten Betrag in Rechnung stellen.


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