Barrierefreiheit (Accessibility)

Barrierefrei (accessible) ist ein Produkt dann, wenn es einer möglichst weiten Benutzergruppe den Zugang bzw. die Nutzung ermöglicht.

Accessibility

Wir beraten Sie auf Ihrem Weg zu einer Website, die den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1/2.2 entspricht.

Wieso soll meine Website "barrierefrei" sein?

Seit September 2001 gelten in der EU die W3C / WAI-Richtlinien als Leitlinien für barrierefreie Websites. Diese wurden im Dezember 2008 als Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 (Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) vorgegeben.


Die aktuelle Version WCAG 2.2 wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. Die WCAG Version 2.1 wurde in die europäische Norm EN 301 549 ("Accessibility requirements for ICT products and services") integriert. Sie stellt eine gesetzliche Grundlage für viele Bestimmungen dar.


Der European Accessibility Act (EAA)

Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet eine Vielzahl der europäischen Unternehmen, digitale Barrierefreiheit bis Juni 2025 umzusetzen. Insbesondere Unternehmen des B2C Bereichs sind vom EAA betroffen.


Ist meine Website vom EAA betroffen?

Wenn Sie eine E-Commerce Website für Endkunden betreiben, ist Ihre Website betroffen. Ausnahmen gibt es jedoch für Kleinunternehmer (weniger als 10 MitarbeiterInnen und max. 2 Mio. € Jahresbilanzsumme).


Ich verkaufe nicht direkt über die Website, aber Kunden können Termine für meine Leistungen reservieren. Bin ich betroffen?

Auch wenn es keine direkten Kaufabschlüsse auf Ihrer Website gibt, ist diese betroffen, wenn die Zielgruppe Endkunden sind. Es reicht aus, wenn ein Teil des Verkaufsprozesses auf Ihrer Website durchgeführt wird.


Ich verkaufe meine Produkte nicht online. Ich biete jedoch Infos zu Produkten an. Bin ich betroffen vom EAA?

Reine Info-Websites sind in der Regel nicht betroffen. Die Richtlinie zielt auf Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ab (neben den vielen anderen Bereichen des EAA).

Können Kunden jedoch den Kaufprozess von der Website aus starten, z.B. über ein Preisanfrageformular, dann beginnt der Verkaufsprozess auf Ihrer Website und Sie sind betroffen.


Ich betreibe eine kostenpflichtige Smartphone App. Bin ich betroffen vom EAA?

Ihre App ist vom EAA betroffen, wenn sich diese an KonsumentInnen richtet.


Österreich: Kommerzielle Websites

Wenn Sie in Österreich Dienstleistungen, Produkte oder Informationen anbieten, muss Ihre Website schon bisher barrierefrei sein. Das betrifft alle Websites, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Ausgenommen sind private Websites oder Intranets.


In Österreich wird der EAA mit dem "Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)" umgesetzt. Viele der bisherigen Bestimmungen werden konkretisiert und Klagsmöglichkeiten durch Betroffene werden verschärft. Diese Bestimmungen richten sich an Websites für Endkunden (Konsumenten).

Österreich: Websites öffentlicher Stellen

Deutschland: Websites der Bundesverwaltung sowie Landeskörperschaften, die Bundesrecht ausüben

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland

Die EAA-Richtlinie wird in Deuschland über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als nationales Gesetz umgesetzt. Dieses gilt für alle Produkte und Dienstleistungen die ab 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden und für Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt sind.


Ist meine Site barrierefrei nach den gesetzlichen Bestimmungen?

Um die gesetzlichen Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2021 oder des European Accessibility Acts (EAA) zu erfüllen, müssen Websites alle Konformitäts-Level AA und A Punkte der WCAG 2.1 erfüllen. Zusätzlich Bestimmungen leiten sich aus der Europäischen Norm "EN 301 549" ab.

Wir prüfen Ihre Website hinsichtlich der Richtlinien und beraten Sie bei der Umsetzung:

Details zur Barrierefreiheits Evaluation