Tätigkeit als Sachverständige

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige


Besondere Spezialisierungen:

  • Software
  • Softwareentwicklung
  • Softwarebewertung
  • Lasten- und Pflichtenhefte
  • Websites
  • Internetanwendungen
  • E-Commerce
  • Projektmanagement
  • Usability
  • Benutzeroberflächen
  • Benutzerfreundlichkeit

Beispiele für Gutachten:

  • Software: Entspricht das Werk den Vereinbarungen oder liegen Mängel vor? (HG-Wien)
  • Website: Ist die Höhe der Honorarnote für die Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Website angemessen? (BG Waidhofen a.d. Thaya)
  • Beschreibt das Lastenheft in geeigneter Form die Anforderungen? Entspricht die Vorgangsweise bei dem Stand der Technik? Ist das Pflichtenheft vollständig und dazu geeignet als Grundlage für die Programmierung zu dienen? (Privatgutachten)
  • Gutachterinnentätigkeit in Programmakkreditierungsverfahren an einer österreichischen FH
  • Gutachten zu einem Prototypen einer Website (Privatgutachen)
  • Wie hoch ist der Wert der Website? (Privatgutachten)

Beispiele für Fragestellungen:

  • Welcher Zeitraum ist für die Fertigstellung der Website/App/Software nötig und angemessen, sofern die Inputs des Auftraggebers vorliegen?
  • Ist der Preis für die angebotene Lieferung der Website/App/Software angemessen?
  • Welchen Fertigstellungsgrad und welche Qualität mit Rücksicht auf das Angebot und den marktüblichen technischen Standard weist der Prototyp auf?
  • Wie hoch ist der Wert der Software/der Website einzuschätzen?
  • Ist der Aufwand für die Erstellung einer Software/Website angemessen?
  • Ist das Pflichtenheft vollständig und dazu geeignet als Grundlage für die Programmierung zu dienen?
  • Entspricht die Software den Anforderungen?
  • Ist der Ausschreibungstext problemadäquat?
  • Entsprechen die Funktionen der Software jenen einer Standardsoftware für diesen Anwendungsbereich?
  • Enthält die Software schöpferische Elemente? Wurden diese Elemente von einer anderen Software ohne technische Notwendigkeit übernommen?
  • Bestehen Ähnlichkeiten zwischen den Softwaresystemen?
  • Entspricht die Software den Vereinbarungen oder liegen Mängel vor?
  • Beschreibt das Lastenheft in geeigneter Form die Anforderungen?
  • Entspricht die Vorgangsweise bei der Softwareentwicklung dem Stand der Technik?
  • Ist die Software/Website gebrauchstauglich und benutzerfreundlich?
  • Ist die Textgröße in den Anwendungen für die Anwender ausreichend groß und entspricht sie damit ÖNORM EN 29241 und ASchG § 67 - Bildschirmarbeitsplätze?
  • Entspricht die Software einer typischen Standard-Software für ein Handelsunternehmen mit den Bereichen Einkauf, Auftragsbearbeitung, Bestellung, Artikelverwaltung , Angebotserstellung und Preisvergleichen (Warenwirtschaftssystem)?
  • Wie hoch ist der durchschnittliche Preis einer solchen Standardsoftware (Warenwirtschaftssystem)?
  • Entspricht die Qualität der Software der einer typischen Standardsoftware (Warenwirtschaftssystem)?
  • Ist das Angebot ausreichend definiert für die Erstellung der in Auftrag zu gebenden Website?
  • Ist die Erstellung der Website in 5 Personentagen möglich, sofern die Inputs des Auftraggebers, also die Design-Vorgaben und die bereitzustellenden Inhalte, vorliegen?
  • Welcher Zeitraum ist für die Fertigstellung der Website nötig und angemessen, sofern die Inputs des Auftraggebers vorliegen?
  • Ist der Preis von xxx für die angebotene Lieferung der Website angemessen?
  • Welchen Fertigstellungsgrad und welche Qualität mit Rücksicht auf das Angebot und den marktüblichen technischen Standard weist der gelieferte „Prototyp“ auf?
  • Innerhalb welchen Zeitraums kann ein solcher Prototyp geliefert werden.
  • Welche Voraussetzungen muss ein Server des Auftraggebers aufweisen, damit eine Website hochgeladen werden kann?

Meine Homepage beim Hauptverband der Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen.

Dr. Martina Manhartsberger | +43 1 280 60 17 | www.usability.at/mm | Kontakt