GESETZLICHE REGELUNGEN
Österreich: Öffentliche Einrichtungen
Einordnung der Anforderungen für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen.
Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Für Websites und mobile Anwendungen des Bundes sowie bestimmter Einrichtungen, die Aufgaben im allgemeinen Interesse erfüllen, gelten Anforderungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes. Für Länder und Gemeinden können eigene landesrechtliche Regelungen maßgeblich sein.
Worauf kommt es an?
Digitale Angebote sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Neben der technischen und inhaltlichen Umsetzung sind eine Barrierefreiheitserklärung sowie eine Möglichkeit zur Rückmeldung über Barrieren wichtige Bestandteile.
Praktischer nächster Schritt
Wir evaluieren repräsentative Seiten, Formulare und zentrale Prozesse und bereiten die Befunde für Umsetzung und Erklärung auf. Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.