GESETZLICHE REGELUNGEN

Österreich: B2C

Welche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit im österreichischen Verbrauchergeschäft relevant sein können.

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Seit 28. Juni 2025 gilt das österreichische Barrierefreiheitsgesetz für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucher:innen angeboten werden. Dazu zählen unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa wenn über eine Website oder App ein Verbrauchervertrag abgeschlossen werden kann.

Was bedeutet das für digitale Angebote?

Entscheidend ist nicht allein, ob ein Unternehmen eine Website betreibt, sondern ob das konkrete Angebot in den Geltungsbereich fällt. Bei erfassten Angeboten sollten insbesondere Informations-, Registrierungs-, Authentifizierungs- und Zahlungsabläufe für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein.

Praktischer nächster Schritt

Wir klären mit Ihnen den digitalen Umfang, prüfen zentrale Abläufe und dokumentieren priorisierte Maßnahmen. Für die verbindliche rechtliche Einordnung sollte bei Bedarf fachkundige Rechtsberatung beigezogen werden.

Barrierefreiheitsgesetz im RIS

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