GESETZLICHE REGELUNGEN
Deutschland: Öffentliche Einrichtungen
Einordnung der Anforderungen für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen in Deutschland.
Bund und Länder unterscheiden
Für öffentliche Stellen des Bundes bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) den Rahmen. Für Stellen der Länder und Kommunen gelten jeweils landesrechtliche Regelungen.
Worauf kommt es an?
Websites, mobile Anwendungen und bestimmte digitale Verwaltungsabläufe sollen barrierefrei gestaltet werden. Wesentlich sind außerdem eine Barrierefreiheitserklärung, ein Feedback-Mechanismus und die laufende Aktualisierung bei wesentlichen Änderungen.
Praktischer nächster Schritt
Wir evaluieren Inhalte, Formulare und zentrale Prozesse und bereiten die Ergebnisse nachvollziehbar für Teams und Entscheider:innen auf. Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.