GESETZLICHE REGELUNGEN
Deutschland: B2C
Welche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit im deutschen Verbrauchergeschäft relevant sein können.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Seit 28. Juni 2025 verpflichtet das BFSG Unternehmen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Für digitale Angebote ist besonders der elektronische Geschäftsverkehr relevant: Erfasst sind Dienste über Websites oder Apps, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags ausgerichtet sind.
Was bedeutet das für digitale Angebote?
Die konkrete Einordnung hängt vom angebotenen Produkt oder Dienst und vom jeweiligen Ablauf ab. Bei erfassten Angeboten müssen unter anderem Informationen sowie Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen zugänglich gestaltet sein.
Praktischer nächster Schritt
Wir prüfen die relevanten Abläufe, dokumentieren Befunde und unterstützen bei der Priorisierung. Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Rechtsberatung.